Zukunftssichere Altersvorsorge durch den General-Pensionskassenvertrag

Ausgangspunkt: Ein starkes Pensionssystem braucht zwei Säulen

Das österreichische Pensionssystem basiert fast ausschließlich auf dem Umlageverfahren und hat über viele Jahrzehnte soziale Sicherheit gewährleistet, steht aber zunehmend unter Druck.

Demografischer Wandel, steigende Lebenserwartung und eine schrumpfende Erwerbsbevölkerung führen dazu, dass immer weniger aktiv Erwerbstätige die Pensionen einer wachsenden Zahl von Leistungsempfängern finanzieren. Das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Pensionisten verschiebt sich von heute 3:1 auf 2:1 in 2050. Gleichzeitig steht die Finanzierung zu 90% auf der 1. (staatlichen) Säule.

Damit steht Österreich im europäischen Vergleich wackelig auf einem Bein. Länder wie Schweden und Dänemark haben ihre Systeme seit den 1990er Jahren breiter aufgestellt und durch eine starke zweite Säule (also kapitalgedeckte betriebliche Pensionen) ergänzt. Diese Modelle kombinieren soziale Absicherung mit diversifizierter und langfristiger Kapitalbildung durch Veranlagung an globalen Finanzmärkten. Auch für Österreich gilt: Ein modernes, generationengerechtes Pensionssystem muss mehrere Finanzierungsquellen nutzen. Die Stärkung der zweiten Säule ist daher keine Alternative zur staatlichen Pension, sondern deren notwendige Ergänzung.

Ausgangslage in Österreich

Das gesamte Pensionskassenvermögen in Österreich entspricht etwa 6 bis 7% des BIP im Vergleich zu mehr als 100 % in Schweden und über 200 % in Dänemark.
Diese Schieflage zeigt, dass das bestehende Modell der betrieblichen Altersvorsorge wenig verbreitet ist. Vor allem kleinere Betriebe haben bislang oft keinen Zugang zu Pensionskassenlösungen, wodurch etwa drei Viertel aller Arbeitnehmer:innen allein auf die staatliche Pension angewiesen sind.

Zugleich fließen jährlich mehr als 30 Mrd. Euro an Steuermitteln in die Finanzierung der Pensionen. Das entspricht rund einem Viertel der gesamten Budgetausgaben und soll bis 2029 auf über 30% ansteigen.

Ohne strukturelle Reformen wird die Pensionsfinanzierung mittelfristig immer größere Teile des Budgets beanspruchen und Spielräume für andere Politikbereiche (z. B. Bildung, Innovation, Investitionen) einschränken.

Die staatliche Finanzierungslücke steigt damit unaufhaltsam weiter und wird bis 2050 auf rund 90 Mrd. Euro ansteigen. Gleichzeitig hat Österreich im OECD-Vergleich eine der höchsten Nettoersatzraten, was den Druck auf das Pensionssystem zusätzlich erhöht:

Österreichs hohe Ersatzrate erklärt den hohen fiskalischen Aufwand. Gleichzeitig hängt sie stark von öffentlichen Mitteln ab. Ein stärkerer kapitalgedeckter Anteil würde diese Abhängigkeit langfristig reduzieren.

Eine stärker ausgebaute zweite Säule würde diesen Druck verringern, ohne neue Lasten für Unternehmen oder Staat zu schaffen.

Der General-Pensionskassenvertrag kann die zweite Säule stabiler machen

Die Einführung eines General-Pensionskassenvertrags würde allen Beschäftigten die Möglichkeit eröffnen, das bestehende Abfertigung-Neu-System zu einer echten Form der betrieblichen Altersvorsorge weiterzuentwickeln.

Die Umsetzung der „Abfertigung Neu“ war ein wichtiger Schritt, um für alle Arbeitnehmer:innen eine kapitalgedeckte Zusatzleistung zu schaffen. Seit 2003 zahlen Arbeitgeber 1,53 % des Bruttogehalts in eine betriebliche Vorsorgekasse ein. Diese Mittel sind allerdings nicht langfristig gebunden und können nach mindestens drei Beitragsjahren bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorzeitig ausbezahlt werden – ein Modell, das eher einer Zwischenfinanzierung als einer Pensionsvorsorge entspricht. Zudem führt die gesetzlich vorgeschriebene Kapitalgarantie dazu, dass Vorsorgekassen ihr Vermögen überwiegend in sehr risikoarme, kurzfristige Anlagen investieren. Nach Abzug von Inflation und Verwaltungskosten bleibt die reale Rendite damit oft niedrig.

Der General-Pensionskassenvertrag bietet hier einen strukturellen Fortschritt:

  • Er würde die bestehende Abfertigung Neu nicht ersetzen, sondern in Richtung einer echten Zusatzpension weiterentwickeln.
  • Durch eine langfristige Bindung der Mittel und den Wegfall der starren Kapitalgarantie könnten höhere Erträge erzielt werden.
  • Gleichzeitig bleibt das System freiwillig, transparent und kosteneffizient.
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren gleichermaßen: Betriebe erhalten eine klar geregelte Lösung, Beschäftigte eine planbare Zusatzpension.

Damit würde die zweite Säule in Österreich deutlich gestärkt, ohne neue Belastungen für Staat oder Unternehmen zu schaffen. Der General-Pensionskassenvertrag ist somit kein Bruch mit dem bestehenden System, sondern dessen ökonomisch sinnvolle Weiterentwicklung: hin zu mehr Stabilität, Eigenvorsorge und realer Kapitalbildung.

Internationale Beispiele: Kapitaldeckung als Stabilitätsfaktor

Der Vorteil kapitalgedeckter Systeme liegt in der langfristigen Vermögensbildung durch stabile Renditen. Vorreiter-Länder wie Dänemark und Schweden zeigen seit den 1990er Jahren, dass kapitalgedeckte Modelle über Jahrzehnte verlässlich funktionieren und gleichzeitig die nationale Wirtschaft stärken:

  • Dänemark verfügt über kapitalgedeckte Vorsorge mit einem Kapitalvolumen von rund EUR 500 Mrd. bei etwa 6 Mio. Einwohnern.
  • Schweden verwaltet über 900 Mrd. Euro an Pensionsvermögen bei knapp 11 Mio. Einwohnern.
  • Österreich liegt (exklusive Vorsorgekassen) bei rund 50 Mrd. Euro für etwa 9 Mio. Einwohner.

Diese Größenordnungen spiegeln die hohe Durchdringungsrate in Skandinavien wider: Bis zu 95 % der Beschäftigten nehmen dort an betrieblicher Vorsorge teil, meist verpflichtend oder kollektivvertraglich geregelt.

Das Ergebnis sind enorm hohe und stabile Kapitalstöcke, die sich durch kontinuierliche Einzahlungen und langfristige Renditen weiter erhöhen. Diese Systeme schaffen Vertrauen, fördern Finanzbildung und stärken die Offenheit gegenüber Kapitalmärkten.

Daneben profitieren die Volkswirtschaften auch direkt: Pensionsfonds investieren in lokale Infrastruktur, Unternehmen und Start-ups. In Dänemark wurde etwa der Dachfonds „Vaekstkapital“ gemeinsam mit den staatlichen Pensionsfonds gegründet, um gezielt in junge, innovative Unternehmen zu investieren. Dadurch wird Kapital in produktive, wachstumsorientierte Sektoren gelenkt: ein Ansatz, der langfristig Wohlstand und Beschäftigung sichert.

Perspektive der ÖBAG

Aus Sicht einer Staatsholding ist die Stabilität der zweiten Säule ein zentraler Beitrag zu einem generationengerechten, wettbewerbsfähigen Österreich und würde sich auf mehrere wirtschaftspolitische Dimensionen positiv auswirken:

  • Fiskalpolitisch, weil eine breitere Kapitaldeckung die erste Säule entlastet und langfristig den staatlichen Zuschussbedarf senkt.
  • Standortpolitisch, da langfristige Pensionsveranlagungen die Finanzierungsbasis für den österreichischen Kapitalmarkt und die Realwirtschaft erweitern.
  • Sozialpolitisch, da betriebliche Zusatzpensionen Altersarmut verringern, Kaufkraft im Alter sichern und soziale Stabilität fördern.
  • Unternehmenspolitisch, weil betriebliche Vorsorgeangebote die Arbeitgeberattraktivität erhöhen und einen Wettbewerbsvorteil im Fachkräftemarkt schaffen.

Als Haupteigentümer der APK Pensionskasse AG kennt die ÖBAG die Bedeutung der betrieblichen Altersvorsorge aus erster Hand. Unsere Erfahrung zeigt, dass professionell verwaltete Pensionskassen über Jahrzehnte stabile Renditen erwirtschaften und damit einen wichtigen Beitrag zur Altersversorgung leisten. Dieses Erfolgsmodell sollte möglichst vielen Menschen zugänglich gemacht werden.

Johannes Kalina-Mahr

Johannes Kalina-Mahr ist als Investment Manager in der ÖBAG tätig und verantwortet das Beteiligungsmanagement für die APK Gruppe sowie die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG). Vor seinem Start in der ÖBAG war er im Bereich M&A- und Corporate Finance für Kundend in Industrie- und Finanzdienstleistungen tätig.

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