Corporate Governance Circle: Leitlinien zur Vorstandsbestellung

Die ÖBAG gründete 2022 den Corporate Governance Circle, einen Arbeitskreis bestehend aus Expert:innen aus Praxis und Wissenschaft. Dieser unterstützt die ÖBAG dabei, durch Erarbeitung von beteiligungsübergreifenden Standards die Corporate Governance am Wirtschaftsstandort Österreich noch weiter zu heben und internationale Trends zu beobachten, um diese dann in die Beteiligungsunternehmen zu implementieren.

Anspruch dieses Kreises ist es, das jeweilige inhaltliche Corporate-Governance-Themenfeld mittels interner und externer Expertise interdisziplinär zu beleuchten. 2022 widmete sich der ÖBAG Corporate Governance Circle der Aufgabenstellung der Vorstandsbestellungen. Wolfgang Berndt (ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender der OMV), Stefan Fida (Grohs Hofer Rechtsanwälte), Susanne Kalss (WU Wien) und Willi Schoppen (Governance-Experte) steuerten dem Circle ihr Fachwissen bei und leisteten damit einen wertvollen inhaltlichen Beitrag zur Erstellung von Leitlinien für Neubesetzungen im Vorstand der ÖBAG und ihrer Beteiligungen. Der dargestellte Prozess dient einer vorausschauenden, vertraulichen, unabhängigen und professionellen Durchführung.

Die in dieser Leitlinie beschriebenen Empfehlungen sollen insbesondere

  • anerkannten internationalen Corporate-Governance-Standards und rechtlichen Anforderungen entsprechen,
  • die Ansprüche der Praxis berücksichtigen,
  • auf den Auftrag und die berechtigten Interessen der ÖBAG angemessen eingehen und vor allem
  • geeignet sein, im Sinne des Unternehmenswohls die am besten qualifizierten Kandidat:innen für die jeweilige Position zu gewinnen.

Selbstverständlich müssen in der Anwendung die Spezifika der jeweiligen Beteiligungsunternehmen bzw. der ÖBAG selbst angemessen berücksichtigt werden. Die Vorstandsbestellung ist eine nicht delegierbare Kernaufgabe des Gesamtaufsichtsrats. Der strukturierte, professionell geführte Prozess der Vorstandssuche ist ein wichtiger Faktor für den Besetzungserfolg. Die ÖBAG hat es sich zur Aufgabe gemacht, einen wertstiftenden Beitrag für die Corporate-Governance-Standards in Österreich zu leisten. Ein angemessener ÖBAG-Standard ist ein wesentlicher Faktor für einen professionellen und nachvollziehbaren Prozess in den betreffenden Aufsichtsräten.

Dieser Musterprozess orientiert sich am Basisfall der Bestellung eines Vorstandsmitglieds in einer Aktiengesellschaft mit einem mittelgroßen Aufsichtsrat, Sonderfragen oder kapitalmarktrechtliche Aspekte bei börsennotierten Aktiengesellschaften werden nicht vollständig abgedeckt.
Zielsetzung und Grundbedingungen

Der ÖBAG-Standard zur Vorstandsbestellung soll den rechtlichen Anforderungen, dem Österreichischen Corporate Governance Kodex, den allgemeinen Sorgfaltspflichten sowie guter gelebter Praxis entsprechen. Zugleich ist sicherzustellen, dass der Aufsichtsrat eine objektiv nachvollziehbare Personalentscheidung treffen kann, in der Absicht, die Richtige oder den Richtigen für den zukünftigen Erfolg des Unternehmens zu bestellen.

Dazu müssen folgende Kernvoraussetzungen gegeben sein:
  • Entscheidungsverantwortung des Gesamtaufsichtsrats
  • Entscheidungswilligkeit, Urteils- und Entscheidungsfähigkeit aller Beteiligten
  • Vertraulichkeit und Schutz der Persönlichkeitsrechte der Kandidat:innen
  • Unabhängiges Urteil und Entscheidungen im Unternehmensinteresse, keine sachfremden Vorfestlegungen oder Favorisierungen

Die wesentlichen Ergebnisse und der Prozess sind im 10-Schritte-Vorgehensmodell (siehe Grafik) dargestellt. Weiterführende Informationen dazu sind auch im ÖBAG-Geschäftsbericht 2022 dargelegt.

Weiterführende Informationen: ÖBAG-Standard zur Vorstandsbestellung (2023) zum Download (PDF).

2024 wurde der ÖBAG-Standard „Bestellprozess Organe in den ÖBAG-Unternehmen“ erarbeitet.


Aakriti Chandihok ist Direktorin der ÖBAG und leitet den Bereich Recht und Compliance. Vor ihrem Eintritt in die ÖBAG hat sie internationale Berufserfahrung sowohl in der Anwaltschaft als auch der Strategieberatung gesammelt und verbindet Expertise im Unternehmens- und Kapitalmarktrecht mit den Bereichen Nachhaltigkeit und Governance.

Aakriti Chandihok

Aakriti Chandihok ist Direktorin der ÖBAG und leitet den Bereich Recht und Compliance. Vor ihrem Eintritt in die ÖBAG hat sie internationale Berufserfahrung sowohl in der Anwaltschaft als auch der Strategieberatung gesammelt und verbindet Expertise im Unternehmens- und Kapitalmarktrecht mit den Bereichen Nachhaltigkeit und Governance.

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