Corporate Governance Circle: Leading Practice bei der Aufsichtsratsbestellung
Hemma Parsché, 18.04.2024
Die ÖBAG gründete 2022 den Corporate Governance Circle, einen Arbeitskreis bestehend aus Expert:innen der Praxis und Wissenschaft; mit dem Ziel, die ÖBAG bei der Erarbeitung von beteiligungsübergreifenden Corporate Governance Standards zu unterstützen. Dabei orientiert sich die ÖBAG an internationalen Trends, die in den Kontrollgremien der Beteiligungsunternehmen implementiert werden sollen. Anspruch dieses Fachkreises ist es, das jeweilige inhaltliche Corporate-Governance Themenfeld mittels interner und externer Expertise interdisziplinär zu beleuchten. 2022 widmete sich der ÖBAG Corporate Governance Circle der Aufgabenstellung der Vorstandsbestellungen. Im Jahr 2023 stand die Aufsichtsratsbestellung in Beteiligungsunternehmen im Mittelpunkt der Auseinandersetzung.
ÖBAG-Standard zur Aufsichtsratsbestellung
Die ÖBAG sorgt für ein aktives Beteiligungsmanagement im Interesse der Republik und vertritt diese als Kernaktionärin in ihren Beteiligungsunternehmen. Zu diesem Zweck sind von der ÖBAG nominierte Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsräten der Beteiligungsgesellschaften vertreten. Suche und Wahl von potenziellen Aufsichtsratsmitgliedern zählen daher zu den Kernaufgaben der ÖBAG. Ein strukturierter, professionell geführter Prozess der Aufsichtsratssuche ist ein wichtiger Garant für den Erfolg der Aufsichtsratsbesetzung. Die erarbeitete Leitlinie stellen den Prozess zur Aufsichtsratsbesetzung, rechtlich verpflichtende Vorgaben sowie darüberhinausgehende Corporate Governance Standards zur Aufsichtsratsbesetzung, nach denen sich die ÖBAG freiwillig richtet, dar.
Prozess Aufsichtsratsbesetzung
Suche und Wahl von potenziellen Aufsichtsratsmitgliedern zählen zu den Kernaufgaben der ÖBAG und werden anhand eines standardisierten Prozesses vollzogen. Ausgangspunkt der Suche ist die Identifikation der ausscheidenden Mitglieder und eines „Idealboards“. Darunter versteht die ÖBAG eine Kompetenzmatrix, die jene Fähigkeiten abbildet, die idealerweise im Aufsichtsrat der jeweiligen Beteiligung vorhanden sein sollten und die sich laufend ändern können.
Auf Basis der erstellten Kompetenzmatrix wird das Anforderungsprofil für das konkrete Mandat definiert. In weiterer Folge werden Kandidat:innen am österreichischen und internationalen Markt gesucht und angesprochen. Die Nominierungen der ÖBAG wiederum bedürfen der Zustimmung des ÖBAG-Präsidiums, das aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates und seinen beiden Stellvertreter:innen besteht. Nach Beschlussfassung über den Kandidat:innen-Vorschlag im Nominierungsausschuss und Aufsichtsrat des Beteiligungsunternehmens werden diese der Hauptversammlung zur Wahl vorgeschlagen.
Ausgewählte Corporate Governance Standards
Zusätzlich zum rechtlichen Rahmen orientiert sich die ÖBAG bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern an den Empfehlungen von Proxy Voting Guidelines (in der jeweiligen Fassung) sowie sonstigen internationalen Standards, die teilweise über das österreichische Recht hinaus gehen. Abweichungen von den eben genannten Standards sind mit gesetzlichen Vorgaben, der Rolle als Core Shareholder oder aufgrund von Syndikatsverträgen begründet. Ausgewählte aktuelle Themen betreffend eine sorgsame Corporate Governance im Zusammenhang mit der Aufsichtsratsbestellung sind in der Tabelle unten zusammengefasst dargestellt:
Die ÖBAG-Leitlinie zur Aufsichtsratsbesetzung können Sie hier downloaden.
Expert:innen im Corporate Governance Circle II: Im Corporate Governance Circle zum Thema Aufsichtsratsbestellungen in den Beteiligungen steuerten Angelika Horstmeier (Alliance Advisors), Elisabeth Stadler (ehem. Vorstands-Vorsitzende Vienna Insurance Group, ua. Vorsitzende des Aufsichtsrats der Österreichische Post AG), Andreas Brandstetter (CEO UNIQA Insurance Group AG und CEO UNIQA Österreich Versicherungen AG) sowie Raimund Steiner (ehem. Partner Egon Zehnder Ges.m.b.H – jetzt Executive Advisory Sigismund) ihr Fachwissen bei und leisteten damit einen wertvollen inhaltlichen Beitrag zur Erstellung von Leitlinien für Neubesetzungen im Aufsichtsrat von ÖBAG-Beteiligungsunternehmen.
Hemma Parsché betreut in der ÖBAG das Beteiligungsmanagement aus rechtlicher Sicht. Darüber hinaus ist sie für die Bereiche Nachhaltigkeit und Governance mitverantwortlich. Als ehemalige Rechtsanwältin in einer Wirtschaftskanzlei verfügt sie über langjährige, internationale Erfahrung, insbesondere in den Bereichen Corporate / M&A, Capital Markets sowie Banking & Finance. Ihr rechtswissenschaftliches Studium schloss sie mit dem Doktorrat in Wien und dem LL.M. in London ab.